Access4all Award - barrierefreie Internetauftritte
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Im Rahmen des grössten Schweizer Internet-Wettbewerbs für Jugendliche, ThinkQuest, wird dieses Jahr zum ersten Mal der Access4all Award, eine Auszeichnung für barrierefreie Internetauftritte, durch die Stiftung "Zugang für alle" und dem Bundesamt für Kommunikation ausgeschrieben.
Behinderungen bei Gestaltungen von Websites beachten
Beim Access4all Award geht es darum, dass die jungen Leute die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Websites berücksichtigen. So sind beispielsweise grafische Informationen (Bilder, Grafiken und grafische Links) für blinde Menschen so darzustellen, dass sie auch von einer synthetischen Sprachausgabe erkannt und vorgelesen werden können. Auch andere Behinderungsarten sind im Internet stark benachteiligt; Hörgeschädigte bei akustischer Information, Sehbehinderte bei kontrastarmen Seiten, motorisch Behinderte bei Seiten, die sich nur mit der Maus bedienen lassen und lernbehinderte Menschen bei unübersichtlichen, unstrukturierten und komplexen Websites.
Zehn Tipps für barrierefreies Design
Eine Website sollte für alle zugänglich sein. Dazu gehören Menschen, die nicht richtig sehen oder hören, sich nicht uneingeschränkt bewegen können oder geistig behindert sind. Die Jury von ThinkQuest und "Zugang für alle" hat eine Liste mit zehn "Goldenen Regeln" für barrierefreies Webdesign zusammengestellt, nach der sie die eingesandten Arbeiten beurteilen wird.
Teilnahme & Kontakt
Teilnahmebedingungen und ausführliche Anleitungen kann man der Website von ThinkQuest entnehmen. Poster und Infokarten können per Internet bestellt werden. Anmeldefrist für die Teilnahme ist der 31. Mai. Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis Ende August online sein. Weitere Informationen über den Projektverantwortlichen Dominik Landwehr
E-Mai: dominik.landwehr@mgb.ch
Beim Access4all Award geht es darum, dass die jungen Leute die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Websites berücksichtigen. So sind beispielsweise grafische Informationen (Bilder, Grafiken und grafische Links) für blinde Menschen so darzustellen, dass sie auch von einer synthetischen Sprachausgabe erkannt und vorgelesen werden können. Auch andere Behinderungsarten sind im Internet stark benachteiligt; Hörgeschädigte bei akustischer Information, Sehbehinderte bei kontrastarmen Seiten, motorisch Behinderte bei Seiten, die sich nur mit der Maus bedienen lassen und lernbehinderte Menschen bei unübersichtlichen, unstrukturierten und komplexen Websites.
Zehn Tipps für barrierefreies Design
Eine Website sollte für alle zugänglich sein. Dazu gehören Menschen, die nicht richtig sehen oder hören, sich nicht uneingeschränkt bewegen können oder geistig behindert sind. Die Jury von ThinkQuest und "Zugang für alle" hat eine Liste mit zehn "Goldenen Regeln" für barrierefreies Webdesign zusammengestellt, nach der sie die eingesandten Arbeiten beurteilen wird.
Teilnahme & Kontakt
Teilnahmebedingungen und ausführliche Anleitungen kann man der Website von ThinkQuest entnehmen. Poster und Infokarten können per Internet bestellt werden. Anmeldefrist für die Teilnahme ist der 31. Mai. Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis Ende August online sein. Weitere Informationen über den Projektverantwortlichen Dominik Landwehr
E-Mai: dominik.landwehr@mgb.ch
| Zehn "Goldene Regeln" für barrierefreies Webdesign (PDF) 210 KB / .pdf |

