Das geltende Urheberrecht in der Schweiz
Grundlage für den Urheberrechtsschutz ist in der Schweiz das Urheberrechtsgesetz, dessen revidierte Fassung seit 1993 in Kraft ist. In diesem Gesetz wurden erstmals auch den ausübenden Künstlerinnen und Künstlern, den Tonträger-und Filmproduzenten sowie den Sendeunternehmungen eigene Rechte eingeräumt (verwandte Schutzrechte). Weiter sind im Gesetz auch die Tätigkeiten und Pflichten der nicht gewinnorientierten Verwertungsgesellschaften geregelt, die der Kontrolle des Bundes unterstehen.
Gesetzesrevision
Eine weitere Revision des Gesetzes wurde inzwischen abgeschlossen. Das neue Urheberrechtsgesetz vom 5. Oktober 2007 ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. Diese Revision hat vor allem die Ratifizierung neuer internationaler Abkommen der WIPO (World Intellectual Property Organization) durch die Schweiz und damit die Anpassung an internationales Recht ermöglicht: das Urheberrechtsabkommen (WCT)und das Abkommen über Darbietungen und Ton-
träger (WPPT). Diese zwei Verträge haben als Hauptzweck die Verbesserung des Schutzes von Urheberrecht und verwandten Schutzrechten in Bezug auf das Internet. Neu im Gesetz eingeführt wird auch der Schutz technischer Kopierschutzmassnahmen. Das Downloaden für den Privatgebrauch bleibt aber weiterhin legal.
Eine weitere Revision des Gesetzes wurde inzwischen abgeschlossen. Das neue Urheberrechtsgesetz vom 5. Oktober 2007 ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. Diese Revision hat vor allem die Ratifizierung neuer internationaler Abkommen der WIPO (World Intellectual Property Organization) durch die Schweiz und damit die Anpassung an internationales Recht ermöglicht: das Urheberrechtsabkommen (WCT)und das Abkommen über Darbietungen und Ton-
träger (WPPT). Diese zwei Verträge haben als Hauptzweck die Verbesserung des Schutzes von Urheberrecht und verwandten Schutzrechten in Bezug auf das Internet. Neu im Gesetz eingeführt wird auch der Schutz technischer Kopierschutzmassnahmen. Das Downloaden für den Privatgebrauch bleibt aber weiterhin legal.
