Tarife für die Nutzung von Urheberrechten in Schulen
Im Rahmen der schulischen Nutzung von Urheberrechten sind Schulen, Schulmediatheken und Schulbehörden vor allem durch folgende Tarife betroffen:
Der Gemeinsame Tarif 7
Der Gemeinsame Tarif 7
Der Gemeinsame Tarif 7 - gültig ab 1.1.2005 - erlaubt die folgenden Nutzungen, bzw. legt dafür die Vergütung fest:
| das Kopieren ganzer geschützter Werke und Darbietungen ab Radio und Fernsehen durch Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in der eigenen Klasse; | |
| das Kopieren von Ausschnitten ab bespielten Ton- und Tonbildträgern durch Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in der eigenen Klasse; | |
| das Kopieren ganzer geschützer Werke und Darbietungen ab Radio und Fernsehen durch schulinterne Mediatheken oder regionale/kantonale Medienstellen, um diese Aufzeichnungen für den schulischen Unterricht zur Verfügung zu stellen; | |
| das Aufführen geschützter Werke der nichttheatralischen Musik durch Schulangehörige im Schulunterricht oder klassenübergreifend (Musikvorträge, Schülerdiscos etc.) |
Der Gemeinsame Tarif 8
Der Gemeinsame Tarif 8 regelt das Fotokopieren von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren. Erlaubt ist den Lehrpersonen das Vervielfältigen von Ausschnitten aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften für den Unterricht in der Klasse. Darunter fällt auch das ausschnittweise Kopieren von Musiknoten und Werken der bildenden Kunst. Mit der Pauschalentschädigung abgegolten sind auch die Fotokopien, welche die Schülerinnen und Schüler für ihre Lernzwecke sowie die Schuladministration für ihre interne Information und Dokumentation herstellen. Für den Tarif 8 ist die ProLitteris zuständig.
Der Gemeinsame Tarif 8 regelt das Fotokopieren von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren. Erlaubt ist den Lehrpersonen das Vervielfältigen von Ausschnitten aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften für den Unterricht in der Klasse. Darunter fällt auch das ausschnittweise Kopieren von Musiknoten und Werken der bildenden Kunst. Mit der Pauschalentschädigung abgegolten sind auch die Fotokopien, welche die Schülerinnen und Schüler für ihre Lernzwecke sowie die Schuladministration für ihre interne Information und Dokumentation herstellen. Für den Tarif 8 ist die ProLitteris zuständig.
Der Gemeinsame Tarif 9
Der Gemeinsame Tarif 9 regelt die ausschnittweise Nutzung von geschützten Werken und Leistungen in elektronischer Form mittels betriebsinternem Netzwerk (Intranet). Erlaubt ist das Vervielfältigen in digitaler Form für den Eigengebrauch und die Weiterverbreitung für die interne Information und Dokumentation der Lehrpersonen und der Schülerinnen und Schüler untereinander im schulinternen Netzwerk. Als Vervielfältigung gelten insbesondere das Speichern und Weiterverbreiten von Daten auf Terminals mittels Scanner oder ähnlicher Geräte, aus dem Internet, von Attachments aus E-Mails usw. sowie ab bestehenden Datenträgern. Zuständig für diesen Tarif ist die ProLitteris.
Die jährlichen Urheberrechtsentschädigungen gestützt auf die Tarife 7, 8 und 9 werden direkt von den kantonalen Erziehungsdirektionen geregelt und bezahlt. Es handelt sich dabei um Pauschalansätze pro Schülerin/Schüler und Jahr, abgestuft nach Schulstufe.
Der Gemeinsame Tarif 9 regelt die ausschnittweise Nutzung von geschützten Werken und Leistungen in elektronischer Form mittels betriebsinternem Netzwerk (Intranet). Erlaubt ist das Vervielfältigen in digitaler Form für den Eigengebrauch und die Weiterverbreitung für die interne Information und Dokumentation der Lehrpersonen und der Schülerinnen und Schüler untereinander im schulinternen Netzwerk. Als Vervielfältigung gelten insbesondere das Speichern und Weiterverbreiten von Daten auf Terminals mittels Scanner oder ähnlicher Geräte, aus dem Internet, von Attachments aus E-Mails usw. sowie ab bestehenden Datenträgern. Zuständig für diesen Tarif ist die ProLitteris.
Die jährlichen Urheberrechtsentschädigungen gestützt auf die Tarife 7, 8 und 9 werden direkt von den kantonalen Erziehungsdirektionen geregelt und bezahlt. Es handelt sich dabei um Pauschalansätze pro Schülerin/Schüler und Jahr, abgestuft nach Schulstufe.
Zur Verteilung
Die aufgrund dieser Tarife einkassierten Entschädigungen werden von den beteiligten Verwertungsgesellschaften an Urheber und Urheberinnen, Interpreten und Interpretinnen sowie an die übrigen Rechteinhaber (Produzenten, Verleger, Sendeanstalten) verteilt. An dieser Verteilung sollen möglichst jene partizipieren, deren Werke im schulischen Unterricht auch tatsächlich genutzt wurden, ohne dass diese Verteilung einen unangemessenen Aufwand verursachen darf.
Die Tarife im Einzelnen
Die aufgrund dieser Tarife einkassierten Entschädigungen werden von den beteiligten Verwertungsgesellschaften an Urheber und Urheberinnen, Interpreten und Interpretinnen sowie an die übrigen Rechteinhaber (Produzenten, Verleger, Sendeanstalten) verteilt. An dieser Verteilung sollen möglichst jene partizipieren, deren Werke im schulischen Unterricht auch tatsächlich genutzt wurden, ohne dass diese Verteilung einen unangemessenen Aufwand verursachen darf.
Die Tarife im Einzelnen
