SWISSPERFORM
SWISSPERFORM ist die Verwertungsgesellschaft für die verwandten Schutzrechte. Sie wurde 1993 gegründet. SWISSPERFORM hat die Aufgabe, jene Rechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Tonträgerhersteller und der Audiovisionsproduzenten sowie der Sendeunternehmen wahrzunehmen, welche aufgrund des revidierten Urheberrechtsgesetzes von 1992 obligatorisch von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden müssen.
Verein
SWISSPERFORM ist ein Verein. Oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung. SWISSPERFORM zählt heute rund 6300 Einzelmitglieder, davon circa 5800 ausübende Künstler und Künstlerinnen, und 17 Verbandsmitglieder. In Zusammenarbeit mit den Urheberrechtsgesellschaften zieht SWISSPERFORM die Vergütungen ein und leitet sie an die berechtigten KünstlerInnen, ProduzentenInnen und Sendeunternehmen weiter.
SWISSPERFORM ist ein Verein. Oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung. SWISSPERFORM zählt heute rund 6300 Einzelmitglieder, davon circa 5800 ausübende Künstler und Künstlerinnen, und 17 Verbandsmitglieder. In Zusammenarbeit mit den Urheberrechtsgesellschaften zieht SWISSPERFORM die Vergütungen ein und leitet sie an die berechtigten KünstlerInnen, ProduzentenInnen und Sendeunternehmen weiter.
Vergütungen
Die Vergütungen, die SWISSPERFORM einnimmt, stammen aus der Weitersendung von Radio- und TV-Programmen über Kabel, dem öffentlichen Empfang von Radio- und TV- Sendungen, dem privaten Vervielfältigen auf unbespielte Ton-und Tonbildträger, der schulischen Nutzung von Ton- und Tonbildträgern und aus der Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern im Radio, Fernsehen oder in öffentlichen Lokalen. 10% der Einkünfte werden vorweg für kulturelle und soziale Aufgaben abgezogen. Selbständige Institutionen betreuen diese Kultur- und Sozialgelder.
Die Vergütungen, die SWISSPERFORM einnimmt, stammen aus der Weitersendung von Radio- und TV-Programmen über Kabel, dem öffentlichen Empfang von Radio- und TV- Sendungen, dem privaten Vervielfältigen auf unbespielte Ton-und Tonbildträger, der schulischen Nutzung von Ton- und Tonbildträgern und aus der Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern im Radio, Fernsehen oder in öffentlichen Lokalen. 10% der Einkünfte werden vorweg für kulturelle und soziale Aufgaben abgezogen. Selbständige Institutionen betreuen diese Kultur- und Sozialgelder.
