SUISSIMAGE
1981 haben Verbände der Schweizer Film- und Audiovisionsbranche mit SUISSIMAGE eine Urheberrechtsgesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte an audiovisuellen Werken gegründet. Mitglieder von SUISSIMAGE sind sowohl die UrheberInnen an audiovisuellen Werken als auch die InhaberInnen abgeleiteter Urheberrechte (z.B. Produzentinnen von audiovisuellen Werken).
Gegenseitigkeitsverträge
SUISSIMAGE nimmt für die von ihr vertretenen Berechtigten einerseits die Zweitnutzungsrechte wahr, also all jene Rechte, die von Gesetzes wegen der Kollektivverwertung unterstellt sind (z.B. Kabelweitersenderechte, Copie privée, etc.); überdies werden im Rahmen der freiwilligen Kollektivverwertung auch bestimmte Primärrechte wie etwa Senderechte oder VOD-Rechte wahrgenommen. Aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit mehr als 60 Schwestergesellschaften in rund 30 verschiedenen Ländern, werden die Rechte der Mitglieder auch im Ausland abgegolten.
SUISSIMAGE nimmt für die von ihr vertretenen Berechtigten einerseits die Zweitnutzungsrechte wahr, also all jene Rechte, die von Gesetzes wegen der Kollektivverwertung unterstellt sind (z.B. Kabelweitersenderechte, Copie privée, etc.); überdies werden im Rahmen der freiwilligen Kollektivverwertung auch bestimmte Primärrechte wie etwa Senderechte oder VOD-Rechte wahrgenommen. Aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit mehr als 60 Schwestergesellschaften in rund 30 verschiedenen Ländern, werden die Rechte der Mitglieder auch im Ausland abgegolten.
Koordination der Tätigkeiten
Die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften koordinieren ihre Tätigkeit regelmässig und führen auch die Tarifverhandlungen mit den massgebenden Nutzerorganisationen gemeinsam. Mit der Société Suisse des Auteurs SSA und der SWISSPERFORM verbindet SUISSIMAGE darüber hinaus auch eine Zusammenarbeit auf operationeller Ebene.
Die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften koordinieren ihre Tätigkeit regelmässig und führen auch die Tarifverhandlungen mit den massgebenden Nutzerorganisationen gemeinsam. Mit der Société Suisse des Auteurs SSA und der SWISSPERFORM verbindet SUISSIMAGE darüber hinaus auch eine Zusammenarbeit auf operationeller Ebene.
Unentgeltliche Rechtsberatung
Neben den aus der Rechtewahrnehmung resultierenden Entschädigungen, profitieren die Mitglieder auch von der unentgeltlichen Rechtsberatung oder den Musterverträgen. Entsprechend internationaler Usanz werden 10% der Inlandeinnahmen dem Kultur- und Solidaritätsfonds zugewiesen.
SUISSIMAGE verfügt über die erforderliche Verwertungsbewilligung des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum und untersteht umgekehrt hinsichtlich der Geschäftstätigkeit dessen Aufsicht. SUISSIMAGE ist als Genossenschaft organisiert und nicht gewinnorientiert.
Neben den aus der Rechtewahrnehmung resultierenden Entschädigungen, profitieren die Mitglieder auch von der unentgeltlichen Rechtsberatung oder den Musterverträgen. Entsprechend internationaler Usanz werden 10% der Inlandeinnahmen dem Kultur- und Solidaritätsfonds zugewiesen.
SUISSIMAGE verfügt über die erforderliche Verwertungsbewilligung des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum und untersteht umgekehrt hinsichtlich der Geschäftstätigkeit dessen Aufsicht. SUISSIMAGE ist als Genossenschaft organisiert und nicht gewinnorientiert.
