Weiterführende Ausbildung
Knapp 91% der Absolventinnen und Absolventen von universitären Hochschulen (UH) des Jahres 2006 haben ein Jahr nach Erwerb des Abschlusses eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Die Aufnahme in den Arbeitsprozess ist jedoch auch abhängig vom entsprechenden Fachbereich. Abgängerinnen und Abgänger der Fachbereiche Medizin und Pharmazie, Recht und technische Wissenschaften finden rasch eine Arbeitsstelle. Absolventen und Absolventinnen der Geistes- und Sozialwissenschaften brauchen deutlich länger für einen Berufseinstieg.
Übergang vom Bachelor- in ein Masterstudium
Mit einem Bachelordiplom kann in die Berufswelt eingetreten werden. Es ist auch die Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs. Dabei kann das Masterstudium an der gleichen oder an einer anderen universitären Hochschule (UH) aufgenommen werden. Grundsätzlich ist auch der Wechsel der Studienrichtung möglich. Die aufnehmende universitäre Hochschule kann vor der Zulassung den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) hat für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium entsprechende Regelungen (Regelung der CRUS zur Festlegung der Studienrichtungen sowie für die Zuordnung der Bachelorstudiengänge) festgelegt. Ein Wechsel an einen anderen Hochschultyp ist ebenfalls mit bestimmten Bedingungen und Zusatzleistungen verbunden. Die drei Rektorenkonferenzen – Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) – haben 2007 in einer Durchlässigkeitsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen.
Doktorat
Ein erfolgreich absolviertes Masterstudium und die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen gewähren die Zulassung zu einem Doktoratsstudium. Ein Doktorat erfordert eine umfangreiche persönliche Forschungsarbeit. Es bereitet auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im universitären und ausseruniversitären Bereich vor und befähigt zur Übernahme anspruchsvoller beruflicher Aufgaben und Funktionen. Der Doktortitel kann nur von einer universitären Hochschule (UH) verliehen werden. Mit dem Doktorgrad wird der Titel Dr. [entsprechende Fachrichtung; bspw. phil.] erlangt; diesem entspricht die englischen Übersetzung PhD.
Nachdiplomstudien und Weiterbildung
Seit 1990 führen alle universitären Hochschulen (UH) Weiterbildungsstellen, die für die Durchführung von Nachdiplomstudien und von Weiterbildungskursen zuständig sind. Das Angebot reicht von kurzen Weiterbildungskursen bis zu mehrsemestrigen anerkannten Weiterbildungs-Masterstudiengängen. Es können folgende anerkannte Abschlüsse erlangt werden: Certificate of Advanced Studies (CAS): mindestens 10 ECTS-Punkte; Diploma of Advanced Studies (DAS): mindestens 30 ECTS-Punkte; Masters of Advanced Studies (MAS): mindestens 60 ECTS-Punkte.


