Weiterführende Ausbildung

Grafik mit Treppe und Maschinen

Die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest führt zu einem vollwertigen Beruf. Die Absolventen/Absolventinnen einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest können auch in eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis übertreten. Bereits erworbene Fähigkeiten können angerechnet werden. Die Durchlässigkeit wird in den jeweiligen Verordnungen geregelt. Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufsbildung können auch Angebote der berufsorientierten Weiterbildung besuchen.

Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis bereitet auf die Ausübung eines Berufes vor. Inhaber und Inhaberinnen eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses können berufsbezogene Weiterbildungsangebote oder Weiterbildungsmöglichkeiten in der höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sowie Höhere Fachschulen HF) besuchen.

Mit der Berufsmaturität ist einerseits die Ausübung eines Berufes möglich, andererseits ist ein Zugang zu einem Fachhochschulstudium möglich. Der Zugang zu einer Fachhochschule (FH) erfolgt prüfungsfrei, wenn die Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf absolviert worden ist. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. Inhaber und Inhaberinnen einer Berufsmaturität können mit einer Ergänzungsprüfung auch an einer universitären Hochschule studieren. Die Ergänzungsprüfungen umfassen die Bereiche: erste Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung ist frei. Sie kann autodidaktisch oder in einem einjährigen Kurs, den private oder öffentliche Bildungseinrichtungen anbieten, erfolgen. Der Ausweis über die Ergänzungsprüfung stellt rechtlich keinen gymnasialen Maturitätsausweis dar. Er ermöglicht aber zusammen mit dem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis den Zugang zu den universitären Hochschulen. Der Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule (PH) ist möglich mit einer Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement oder mit Berufserfahrung und einer zusätzlichen Ergänzungsprüfung mit Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik.

Weiterführende Informationen

Diese Seite in: Français Italiano

UNTERRICHT

Schulorganisation

Bildungsszene

Logo BBT

Logo EDK

educa.ch