Weiterbildung
Weiterbildung umfasst die Gesamtheit der Lernprozesse, in denen Erwachsene ihre Fähigkeiten entfalten, ihr Wissen erweitern und ihre fachlichen und beruflichen Qualifikationen verbessern oder sie neu ausrichten, um ihren eigenen Bedürfnissen und denjenigen ihres gesellschaftlichen Umfeldes zu entsprechen. Sie ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten, zielgerichteten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf, mit dem Ziel erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen. Weiterbildung ist gezieltes Lernen. Neben den institutionalisierten Lernformen (wie bspw. dem Besuch von Weiterbildungskursen) zählt auch informelles Lernen (intendiertes Lernen ausserhalb von Bildungsinstitutionen wie Lernen am Arbeitsplatz, Lesen von Fachliteratur etc.) zur Weiterbildung.
Begriffsdefinition
Die Begriffe Erwachsenenbildung und Weiterbildung werden in der Bildungspraxis und Theorie synonym verwendet bzw. der Begriff Weiterbildung zu Gunsten des Begriffs Erwachsenenbildung bevorzugt. Zudem wird an der Auflösung der heute noch bestehenden Trennung von berufsorientierter und allgemeiner Weiterbildung gearbeitet. Die allgemeine und die berufsorientierte Weiterbildung werden heute zwar gesetzlich unterschiedlich geregelt und entsprechend auch unterschiedlich finanziert, in der Realität wachsen sie jedoch immer näher zusammen.
Lifelong Learning
Weiterbildung gewinnt im Zusammenhang mit lebenslangem Lernen zunehmend an Bedeutung. Sie wird als wichtiger Faktor gesehen bei der Lösung gesamtgesellschaftlicher Fragen wie Migration und Integration, Illettrismus, Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit, Gleichstellung von Frauen.
Einrichtungen der Weiterbildung
Es existiert ein breites Angebot an privaten und staatlichen, betrieblichen, gemeinnützigen und gewinnorientierten Weiterbildungsanbietern; dazu zählen u.a.:
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öffentlich-rechtliche Träger (u.a. universitäre Hochschulen [UH], Fachhochschulen [FH], Pädagogische Hochschulen [PH], höhere Fachschulen [HF], Berufsfachschulen)
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privatrechtliche, gewinnorientierte Träger
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Betriebe
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privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Träger (u.a. gemeinnützige Organisationen, Volkshochschulen, Elternbildungsorganisationen etc.)
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sozialpartnerschaftliche, politische, konfessionelle oder weltanschauliche Träger (Organisationen der Arbeitswelt [OdA], Gewerkschaften, Landeskirchen etc.)
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Weiterbildung in selbstorganisierten Gruppen
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weiter bieten auch Verbände und Dachorganisationen diverse Dienstleistungen, die von Trägern und Fachleuten sowie von der Bevölkerung genutzt werden.
Steuerung und Rahmenbedingungen
Die Weiterbildung liegt primär in der Eigenverantwortung des Individuums. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung nur subsidiär. Sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche der Weiterbildung ein, in denen ohne Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden. Zum Aufgabenbereich von Bund und Kantonen zählt daher auch, die Weiterbildungstätigkeit von bildungsmässig benachteiligten Personen speziell zu fördern.
Gesamtschweiz
Die Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine Vielfältigkeit bezüglich Zuständigkeit, Regelung und Finanzierung zwischen Bund und Kantonen. Zur Verbesserung der Koordination und Transparenz in der Weiterbildungspolitik ist im Jahr 2000 das Forum Weiterbildung Schweiz gegründet worden. Das Forum Weiterbildung Schweiz setzt sich für eine bessere Förderung der Weiterbildung ein. Es steht Bund und Kantonen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Weiterbildungspolitik beratend zur Seite.
Kantone
Auf der Ebene der Kantone setzt sich die Interkantonale Konferenz für Weiterbildung (IKW) als Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für lebenslanges Lernen ein, pflegt den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und bearbeitet Fragen und Projekte zur Weiterbildung mit überregionaler und gesamtschweizerischer Bedeutung. Mitglieder sind die kantonalen Beauftragten für Weiterbildung.
Der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) ist der Dachverband der allgemeinen und berufsorientierten Weiterbildung. Im SVEB vertreten sind Personen und Einrichtungen, die mit Weiterbildung zu tun haben.
Rechtliche Grundlagen
Auf Bundesebene gelten folgende rechtlichte Grundlagen:
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Durch die Revision der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung (BV, Art. 64a) wird die Weiterbildung explizit verankert. Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Er kann die Weiterbildung fördern. Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.
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Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die berufsorientierte Weiterbildung
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Weitere rechtliche Bestimmungen betreffen die Weiterbildung im Bereich der Hochschulen oder die Wiedereingliederungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität. Das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung.
Auf der Ebene der Kantone wird die berufsorientierte Weiterbildung in den kantonalen Ausführungsgesetzen zum Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt. Die allgemeine Weiterbildung ist bis anhin in den Kantonen gesetzlich und organisatorisch sehr unterschiedlich geregelt. Wenige Kantone verfügen über ein spezifisches Weiterbildungsgesetz. Mehrheitlich wird die allgemeine Weiterbildung über Schul- und Kulturgesetze oder über andere Rechtsgrundlagen geregelt. Durch die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) dürften die Kantone die allgemeine Weiterbildung, sofern noch keine gesetzliche Grundlage besteht, in den neuen kantonalen Gesetzen über die Berufsbildung regeln.
Auf interkantonaler Ebene hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Jahr 2003 Empfehlungen (die überarbeitet werden) erlassen, die dazu beitragen sollen, dass die Kantone sich für die Entwicklung von Weiterbildung engagieren.


