Urheberrechtsgesellschaften
Erheben der Einkünfte und Verteilen des Verwertungserlöses
Die Autoren literarischer Werke, ebenso wie Filmregisseure, bildende Künstler und Komponisten, haben im Prinzip das alleinige Recht, über die Verwertung ihrer Werke zu befinden. Es ist aber den einzelnen Urhebern praktisch unmöglich, jede Verwertung ihrer Werke zu überwachen. Aus diesem Grund sieht das Bundesgesetz über die Urheberrechte vor, dass Verwertungsgesellschaften die Rechte der Urheber wahrnehmen.
Die Urheberrechtsgesellschaften
Das Bundesgesetz überträgt den Urheberrechtsverwertungsgesellschaften das Recht, Einkünfte aus der Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken zu erheben und den Erlös nach Massgabe ihrer jeweiligen Anteile an die Urheber zu verteilen. Die Verwertungsgesellschaften unterstehen der Aufsicht des Bundes. Sie dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten.
Die fünf Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaft für die Urheber literarischer und dramatischer Werke und bildender Kunst
PROLITTERISVerwertungsgesellschaft für Bühne und audiovisuelle Kunst
SSAVerwertungsgesellschaft für Urheber von musikalischen Werken
SUISAVerwertungsgesellschaft für verwandte Rechte
SWISSPERFORMEine einzige Kontaktadresse für die Schule
Für die Schulen fungiert SUISSEIMAGE als Kontaktstelle für alle urheberrechtlich geschützten Werke.
Suissimage

