Trägerschaft
Die Trägerschaft für den Schweizerischen Bildungsserver ist die öffentliche Hand, vertreten durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Kantonale Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
BBT
EDK
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK
Speichergasse 6
3011 Bern
Gesetzliche Grundlagen
Art. 1
Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Kredite für die folgenden gemeinsamen Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Beiträge gewähren:
a. Schweizerischer Bildungsserver;
b. Bildungsmonitoring;
c. Kompetenzmessungen bei Jugendlichen (PISA).
Die Bundesversammlung bewilligt mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für eine mehrjährige Periode.
Art. 2
Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn:
a. die Kantone sich an der Finanzierung der gemeinsamen Projekte hälftig beteiligen;
b. Auftrag und Leistung der gemeinsamen Projekte in Leistungsverträgen verbindlich geregelt sind.
Art. 3
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie vollzieht dieses Gesetz.
Es arbeitet mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen zusammen und schliesst die notwendigen Leistungsverträge ab.
Art. 4
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Dieses Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2011.
Datum des Inkrafttretens: 25. Februar 2008


