Porträts der Verwertungsgesellschaften mit Links

Unter Aufsicht des Bundes nehmen die Verwertungsgesellschaften die Rechte der Urheberinnen und Urheber bzw. der Rechteinhaberinnen und –inhaber wahr. Sie stellen die Tarife für die Werkverwendung auf, verhandeln diese mit den massgebenden Nutzerverbänden und legen sie der Schiedskommission zur Genehmigung vor. Auf der Basis eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglementes sind sie für die Verteilung der Entschädigungen an die Berechtigten verantwortlich. Die Verwertungsgesellschaften dürfen keinen eigenen Gewinn anstreben.

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