Organisation
Im Zusammenhang mit der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums ist an den universitären Hochschulen (UH) ab 2001 ein zweistufiges Studienmodell mit Bachelor- und Masterabschlüssen eingeführt worden. Seit dem Herbstsemester 2007/2008 nehmen sämtliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger ihr Studium an einer universitären Hochschule in einem Bachelorprogramm auf (inkl. Medizin).
Das Studium besteht aus zwei Studienstufen: der Bachelor- und der Masterstufe. Beide zusammen ersetzen das bisherige Diplom- bzw. Lizentiatsstudium. Bis zur vollständigen Umsetzung der Bologna-Reform können noch akademische Titel nach altem System verliehen werden. Demnach ist das Lizentiat oder das Diplom der akademische Titel, der nach einem vier- bis fünfjährigen Vollzeitstudium erlangt wird. Das alte System kennt keine Kreditpunkte.
Bachelor
Das Bachelorstudium dient der Vermittlung der grundlegenden wissenschaftlichen Bildung und methodischer Kenntnisse. Ein Vollzeitstudium dauert drei Jahre. Der Bachelorabschluss ist grundsätzlich ein eigener akademischer Studienabschluss und bildet die Voraussetzung für den Eintritt in wissenschaftlich orientierte Berufsfelder sowie für den Eintritt in einen Masterstudiengang.
Master
Das Masterstudium ermöglicht eine Fachvertiefung und eigene Erfahrungen mit der Forschung. Ein Vollzeitstudium dauert eineinhalb bis zwei Jahre.
European Credit Transfer and Accumulation System
Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bemessen. ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Die ECTS-Punkte widerspiegeln das quantitative Arbeitspensum, wobei davon ausgegangen wird, dass ein volles Studienjahr etwa 60 ECTS-Punkten entspricht. Ein ECTS-Punkt steht für 25 bis 30 Arbeitsstunden. Für den Erwerb des Bachelordiploms sind 180 ECTS-Punkte notwendig, für den Erwerb des Masterdiploms 90 bis 120 ECTS-Punkte. Die Masterstudiengänge, in der Regel auch Bachelorstudiengänge, werden mit einer Abschlussarbeit abgeschlossen. Form und Ausgestaltung dieser Arbeit werden in den entsprechenden Studienreglementen geregelt.
Akademisches Jahr
Das akademische Jahr ist in zwei Semester eingeteilt. Im Herbstsemester beginnen die Lehrveranstaltungen in der Woche 38 und dauern bis zur Woche 51, im Frühlingssemester beginnen sie in der Woche 8 und enden in der Woche 22. Ein Semester dauert 14 Wochen.
Studienabschluss/Titel
Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) hat eine verbindliche Regelung für die einheitliche Benennung der universitären Studienabschlüsse im Rahmen der Bologna-Reform festgelegt. Die Benennung der Studienabschlüsse beider Stufen umfasst obligatorisch drei Elemente: die Studienstufe, die Bezeichnung des wissenschaftlichen Bereichs oder des methodischen Zugangs und die verleihende universitäre Hochschule (UH); ggf. kann die wissenschaftliche Ausrichtung präzisiert werden.
Die Bezeichnung und Abkürzung der erlangten Titel sind:
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Bachelor bzw. Master of Theology (B Th bzw. M Th)
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Bachelor bzw. Master of Law (B Law bzw. M Law)
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Bachelor bzw. Master of Arts (B A bzw. M A)
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Bachelor bzw. Master of Science (B Sc bzw. M Sc)
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Bachelor bzw. Master of Engineering (B Eng bzw. M Eng)
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Bachelor bzw. Master of Medicine (B Med bzw. M Med)
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Bachelor bzw. Master of Dental Medicine (B Dent Med bzw. M Dent Med)
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Bachelor bzw. Master of Veterinary Medicine (B Vet Med bzw. M Vet Med).


