Lizenzen - Rechte und Pflichten
Kann ich an meinen unter eine Creative Commons-Lizenz gestellten Inhalten noch Geld verdienen, wenn ich mich für das Lizenzmodul "Nicht-Kommerziell" entschieden habe?
Ja. Die Lizenzbedingung "Nicht-Kommerzielle Nutzung" bezieht sich nur auf die Nutzer des lizenzierten Inhalts, nicht auf den Rechtsinhaber selbst. Eines der Anliegen von Creative Commons ist es, Künstler zu ermutigen, neue Wege bei der Vermarktung ihrer Inhalte einzuschlagen. Die Lizenzbedingung "Nicht-Kommerziell" ist ein Hilfsmittel, um den Rechtsinhaber dabei zu unterstützen, mit seinem Werk Geld zu verdienen, ohne auf die Vorteile von Creative Commons - die leichtere Verbreitung - verzichten zu müssen.
Ein Beispiel: Sie bieten ein Foto unter einem Lizenzvertrag an, der die Bedingung "Nicht-Kommerziell" enthält, und stellen es auf Ihre Website. Der Redakteur einer Zeitschrift findet Ihr Foto und möchte dieses für die Titelseite seiner nächsten Ausgabe nutzen. Unter der Bestimmung "Nicht-Kommerziell" kann der Redakteur Ihr Foto zwar kopieren und seinen Freunden und Arbeitskollegen zeigen, aber er müsste eine separate Vereinbarung mit Ihnen treffen (wenn Sie möchten, gegen Vergütung), um es für sein Magazin nutzen zu können.
Darf ich einen Inhalt unter eine Creative Commons-Lizenz stellen, wenn ich nicht der alleinige Rechtsinhaber bin?
Ja, aber nur, wenn alle Rechtsinhaber zustimmen. Beruht ein Inhalt auf der Mitwirkung mehrerer Personen oder wird nach einem gemeinsamen Konzept erstellt, bzw. wird ein bestehender Inhalt eines anderen mit dessen Zustimmung bearbeitet oder mit einem eigenen Inhalt verbunden, dann können die hieran bestehenden Rechte grundsätzlich nur gemeinsam durch alle Rechtsinhaber ausgeübt werden. Erklären sich also die übrigen Rechtsinhaber bzw. Miturheber einverstanden, kann die Lizenzierung unter einer Creative Commons-Lizenz vorgenommen werden.
Was passiert, wenn ein Rechteinhaber seinen Inhalt unter zwei verschiedenen Creative Commons-Lizenzverträgen anbietet?
Dann können Sie frei wählen, unter welchem Lizenzvertrag Sie den Inhalt nutzen wollen. Im Allgemeinen überlässt ein Lizenzgeber, der den gleichen Inhalt unter zwei verschiedenen Lizenzverträgen anbietet, der Öffentlichkeit die Wahl zwischen diesen beiden. Sollte z.B. ein Foto unter einem Lizenzvertrag mit der Option "Nicht-Kommerziell" angeboten werden sowie unter einem separaten Lizenzvertrag mit der Bedingung "Namensnennung", bedeutet dies nicht, dass beide Vertragsbedingungen zusammen Anwendung finden. Wenn ein Rechtsinhaber beide Lizenzbedingungen gemeinsam zur Anwendung bringen will, sollte er einen einzelnen Lizenzvertrag auswählen, der beide Optionen enthält.


