Jugendschutz

Jugendschutz

Eine Reihe von Kantonen sind dabei, Empfehlungen und Anweisungen zu entwicklen, um die Publikation von Daten auf den Websites von Schulen zu regeln. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, gibt es bereits solche Regeln für den Schulbereich.

Eine Schul-Homepage muss in jedem Fall die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrkörper wahren. Die wichtigsten Empfehlungen und Verordnungen in diesem Bereich sind die Folgenden:

  • Keine Information, die zur Identifizierung einer Schülerin oder eines Schülers führt, darf publiziert werden.

    So darf man beispielsweise kein Photo eines Schülers neben seinen Namen setzen. Ein generelles Klassenphoto darf ins Netz gestellt werden - ohne Legende - allerdings mit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters des Lernenden. Je nach Kanton ist diese Vereinbarung fakultatif oder obligatorisch.

  • Die Publikation von prämierten Schüler- oder Klassenarbeiten ist generell erlaubt.

    Einige Kantone stellen eine Bedingung: das öffentliche Interesse an der Information muss Vorrang haben vor der Privatspäre der Schülerin oder des Schülers.

  • Für den Lehrkörper sind die Regeln etwas weniger strikt.

    Generell dürfen Name, E-Mail und Funktion publiziert werden. Zusatzinformationen wie Photo, Telphonnummer etc. sind nur mit dem Einverständnis des oder der Betroffenen möglich.

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