Fachhochschulen
Seit 1997 kennt die schweizerische Hochschullandschaft neben den universitären Hochschulen (UH) einen zweiten Hochschultypus, die Fachhochschulen (FH), die durch Konzentrationen und Schwerpunktbildungen aus rund 60 höheren Fachschulen (HF) hervorgegangen sind. Die Fachhochschulen bieten praxis- und anwendungsorientierte Hochschulstudien mit berufsqualifizierenden Abschlüssen auf Bachelorstufe an. Seit 2008 vermitteln sie auf der Masterstufe zusätzlich vertieftes, spezialisiertes und forschungsgestütztes Wissen und bereiten die Studierenden auf einen weiter gehenden berufsqualifizierenden Abschluss vor.
Insgesamt gibt es sieben regionale öffentlich-rechtliche Fachhochschulen und zwei anerkannte private Fachhochschulen:
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Berner Fachhochschule (BFH)
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Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
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Fachhochschule Ostschweiz (FHO)
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Haute école spécialisée de la Suisse occidentale (HES-SO)
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Hochschule Luzern
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Scuola Universitaria Professionale della Svizzera italiana (SUPSI)
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Zürcher Fachhochschule (ZFH)
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die Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) bietet Fernstudien in den Bereichen Wirtschaft, Informatik und Engineering und ist eine vom Bund anerkannte Teilschule der SUPSI
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private Kalaidos Fachhochschule
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private Fachhochschule Les Roches-Gruyère.
Zum Hochschultypus Fachhochschule (FH) gehören auch die Pädagogischen Hochschulen (PH).
Kernaufgaben
Der Leistungsauftrag der Fachhochschulen (FH) umfasst die Lehre (Aus- und Weiterbildung), anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Dienstleistung zugunsten Dritter sowie die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland.
Steuerung und Rahmenbedingungen
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Die Fachhochschulen (FH) werden durch das Bundesgesetz über die Fachhochschulen geregelt. Mit Ausnahme der zwei privaten Fachhochschulen stehen sie unter kantonaler Trägerschaft. Die Genehmigung zur Führung einer Fachhochschule wird vom Bundesrat erteilt. Im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die Fachhochschulen zuständig. Die Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK) berät Bundesrat und EVD in Fragen der Fachhochschulpolitik.
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Der Schweizerische Fachhochschulrat (FHR) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist das strategisch-politische Organ für die interkantonale Zusammenarbeit in allen Fachhochschulfragen. Er koordiniert die Entwicklungsplanung auf gesamtschweizerischer Ebene und arbeitet mit dem Bund zusammen. Dem FHR gehören die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren jener Kantone bzw. Regionen an, die für die Fachhochschulen zuständig sind.
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Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) ist der Zusammenschluss der Leitungen der Schweizer Fachhochschulen (FH). Sie vertritt die Interessen der Fachhochschulen gegenüber Bund und Kantonen sowie anderen bildungs- und forschungspolitischen Institutionen. Sie ist Partnerin des Fachhochschulrates (FHR) und unterhält enge Kontakte zum Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT).
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Fachhochschulen müssen sich und ihre Studiengänge akkreditieren lassen. Für die Akkreditierung ist das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) zuständig. Die Akkreditierung kann auch an anerkannte Akkreditierungsagenturen delegiert werden.
Rechtliche Grundlagen
Es gelten folgende rechtlichen Grundlagen für die Fachhochschulen (FH):
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Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG) vom 6. Oktober 1995
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Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen vom 11. September 1996
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Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005
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Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen vom 2. September 2005
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sowie weitere Regelungen zu spezifischen Bereichen (u.a. Akkreditierung, Aufbau von Masterstudiengängen, etc.)
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auf interkantonaler Ebene gilt die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni 2003; sie regelt den interkantonalen Zugang zu den Fachhochschulen (FH) und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachhochschulen leisten
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auf der Grundlage des Fachhochschulgesetzes (FHSG) haben die Kantone kantonale Fachhochschulgesetze ausgearbeitet, welche Aufbau und die Führung der Fachhochschulen regeln.
Aufgrund des neuen Hochschulartikels in der Bundesverfassung (BV Art. 63a) sollen die Fachhochschulen (FH) auf schweizerischer Ebene gleich gesteuert werden wie die universitären Hochschulen. Das geplante Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) wird für die Fachhochschulen zu einem Systemwechsel führen. Das heutige Fachhochschulgesetz (FHSG) wird mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) aufgehoben werden.


