Entwicklungen

Grafik mit Bibliothek und Strasse

Am 4. Dezember 2003 hat die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) die Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesse erlassen. Die Umstellung auf das Studiensystem nach Bologna ist mehrheitlich abgeschlossen. Seit dem Studienjahr 2007/2008 treten sämtliche Studienanfänger und -anfängerinnen in einen Bachelorstudiengang (inkl. Medizin) ein.

Weiter hat sich die Schweiz im Rahmen der Bologna-Deklaration dafür ausgesprochen, systematisch organisierte Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssysteme im Hochschulbereich einzurichten. In der Folge haben die universitären Hochschulen (UH) eigene Qualitätssicherungsmassnahmen für Lehre und Forschung eingeführt, welche vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) evaluiert werden.

Hochschullandschaft

Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen (BV Art. 63a) werden zu einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Koordination des gesamten schweizerischen Hochschulbereichs (universitäre Hochschulen [UH], Fachhochschulen [FH], Pädagogische Hochschulen [PH]) führen. Auf diese Weise sollen geeignete Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen, durchlässigen und hohen Qualitätsansprüchen genügenden Hochschulraum geschaffen werden. Diese tief greifenden Reformen werden auch im Bereich der universitären Hochschulen zu Änderungen führen.

Weiterführende Kapitel

Universitäre Hochschulen (UH) und Institutionen mit Hochschulcharakter

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