Entwicklungen

Grafik mit Werkbank und Strasse

Die verschiedenen Profile der höheren Berufsbildung sollen gestärkt werden und sich von anderen Bildungsangeboten wie bspw. der berufsorientierten Weiterbildung besser abgrenzen. 2007 ist die Konferenz der Höheren Fachschulen der Schweiz (Konferenz HF) gegründet worden.

Bundesgesetz über die Berufsbildung

Gestützt auf die revidierte Bundesverfassung vom 18. April 1999 (Art. 63) wurde dem Bund die gesetzliche Regelung der gesamten Berufsbildung übertragen. Mit dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 werden sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt und damit untereinander vergleichbar. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten und hat die in anderen Bundeserlassen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft sowie die vorher kantonal bzw. interkantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst unter Bundeskompetenz aufgenommen. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung und fördert die Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem.

An der Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sind Kantone, Bund und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) beteiligt; entsprechende Reformen sind in allen Bereichen der Berufsbildung im Gange. Auch für die höhere Berufsbildung ergeben sich daraus Neuerungen; u.a.:

  • Anerkennung und Rahmenlehrpläne höhere Fachschulen (HF)

    Mit der Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11. März 2005 sind die Voraussetzungen geregelt worden, unter denen die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (HF) eidgenössisch anerkannt werden. Neu beruht jeder Bildungsgang auf einem gesamtschweizerisch gültigen Rahmenlehrplan.

  • Finanzierungssystem der Berufsbildung

    Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht ein neues Finanzierungssystem in der Berufsbildung von einer aufwand- zu einer leistungsorientierten Subventionierung vor. Bundesbeiträge werden als Pauschalabgeltungen an die Kantone ausgerichtet. Die Kantone müssen deshalb ihre Freizügigkeits- und Finanzierungsvereinbarungen im Bereich der Berufsbildung anpassen. Im Rahmen eines von Bund und Kantonen gemeinsam erstellten Masterplans werden zurzeit die Voraussetzungen für eine Vereinbarung im Bereich der höheren Berufsbildung geschaffen. Dabei müssen insbesondere Transparenz im Kostenbereich hergestellt sowie die Kriterien für die Beiträge der öffentlichen Hand festgelegt werden.

Durchlässigkeit und Mobilität

Im Bereich der Berufsbildung ist die Europäische Union daran, Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität zu garantieren (Kopenhagen-Prozess). Analog zum European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich der Hochschulen, wird für die Berufsbildung ein eigenes Modell anvisiert (European Credits for Vocational Education and Training ECVET). Die Schweiz beteiligt sich auf Expertenebene aktiv an diesem Prozess in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union.

Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Durchlässigkeit im Schweizer Bildungssystem wird die Durchlässigkeit zwischen der höheren Berufsbildung und Hochschulen diskutiert.

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