Entwicklungen
Gestützt auf die revidierte Bundesverfassung vom 18. April 1999 (Art. 63) wurde dem Bund die gesetzliche Regelung der gesamten Berufsbildung übertragen. Mit dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 werden sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt und damit untereinander vergleichbar. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten und hat die in anderen Bundeserlassen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft sowie die vorher kantonal bzw. interkantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst unter Bundeskompetenz aufgenommen. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung und fördert die Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem.
Bundesgesetz über die Berufsbildung
Die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes (Berufsbildungsgesetz, BBG) ist eine Herausforderung, an der sich Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) gemeinsam beteiligen. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuerungen zur Gestaltung der beruflichen Grundbildung:
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Während einer Übergangsfrist werden alle Berufe an die neuen Bestimmungen angepasst. Für eine koordinierte Revision aller beruflichen Grundbildungen haben Bund und Kantone den Masterplan berufliche Grundbildung geschaffen. In der beruflichen Grundbildung werden die bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsreglemente der rund 230 Lehrberufe in Verordnungen über die berufliche Grundbildungen umgewandelt.
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Die bisherige Anlehre für leistungsschwächere Lernende wird durch die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest ersetzt. Besteht in einem Berufsfeld noch keine zweijährige berufliche Grundbildung, so soll die entsprechende Anlehre noch bis maximal 2012 weitergeführt werden können.
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Weitere Reformbereiche betreffen u.a.:
die Schaffung von Mindeststandards für die Qualitätsentwicklung und -sicherung an den verschiedenen Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse (Projekt Qualität leben);
die Überprüfung und Überarbeitung des Bildungsangebots der Handelsmittelschulen und deren Integration in die Bildungsverordnung für die kaufmännische Grundbildung;
die Einführung von neuen Lehrplänen (Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche, Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung);
oder die Aus- und Weiterbildung der Berufsfachschullehrpersonen und der Berufbildungsverantwortlichen auf Hochschulebene.
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Weiter ergeben sich durch das Berufsbildungsgesetz Änderungen bei der Finanzierung. Die bisherigen aufwandorientierten Betriebs- und Investitionsbeiträge des Bundes an die Kantone werden durch eine leistungsorientierte Pauschalfinanzierung ersetzt. In diesem Rahmen ist die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung) 2007 in Kraft getreten.
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Das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP) ist in das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) überführt worden. Das EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung mit Kernaufgaben in der Ausbildung der Lehrpersonen und Berufsbildungsverantwortlichen sowie in der Entwicklung der Berufsbildungsforschung.
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Zudem sind Massnahmen getroffen worden, um den Übergang von der Sekundarstufe I in die berufliche Grundbildung zu verbessern, auf betrieblicher Seite bedeutet dies auch die Sicherung der Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe.
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Es steht eine Revision der Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) an. Diese wird an das Berufsbildungsgesetz angepasst. Dabei sollen die Angebote und Möglichkeiten für die Absolvierenden flexibler gestaltet werden. Die ersten Lehrgänge nach neuem Modell starten im Jahr 2014.


