Entwicklungen

Grafik Kugelschreiber mit Auge

Mit der Verordnung des Bundesrates bzw. dem gleichlautenden Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR) von 1995 wurden die bisherigen Maturitätstypen abgeschafft; eingeführt wurden ein Wahlfachsystem mit Grundlagenfächern, einem Schwerpunkt- und einem Ergänzungsfach, das Erstellen und Präsentieren einer grösseren eigenständigen Arbeit (Maturaarbeit) und ein neuer Rahmenlehrplan.

Evaluation der Maturitätsreform

In vielen Kantonen ging eine Verkürzung der Ausbildungszeit vom Eintritt in die Primarschule bis zur Erlangung der gymnasialen Maturität von 13 auf 12 Jahre einher. Die Maturitätsreform ist in zwei Etappen evaluiert worden (Projekt EVAMAR: 2002-2004; 2005-2008). Aufgrund der Ergebnisse ergab sich Bedarf für Änderungen in der Maturitätsausbildung.

Erste Etappe

Erste Änderungen erfolgten 2007 mit einer Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglements MAR (relevant ab Schuljahr 2008/2009). Dabei wurden u.a. die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Physik und Chemie) gestärkt, indem sie nicht mehr als Fächergruppen mit einer Note, sondern als Einzelfächer bewertet werden. Weiter wurde der Unterrichtsanteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer erhöht. Die vorher unter Geistes- und Sozialwissenschaften zusammengefassten Fächer Geschichte und Geografie werden nun einzeln aufgeführt und mit je einer eigenen Note ausgewiesen. Als weiteres obligatorisches Fach ist für alle Schülerinnen und Schüler eine Einführung in Wirtschaft und Recht dazu gekommen. Informatik kann neu zusätzlich als Ergänzungsfach gewählt werden, was zu einer Ergänzung des Rahmenlehrplans durch den Rahmenlehrplan Ergänzungsfach Informatik führte. Der Stellenwert der Maturarbeit wurde dadurch erhöht, dass deren Benotung für das Bestehen der Maturitätsprüfungen zählt.

Zweite Etappe

Weitere umfassendere Änderungen können infolge der Resultate der zweiten Evaluationsetappe folgen (zu behandelnde Themen u.a. Dauer der gymnasialen Maturitätsschule, Bildungsziele, Bestehensnormen, zweisprachige gymnasiale Maturität). Der Übergang von den gymnasialen Maturitätsschulen in die Hochschulen wirft Fragen auf, ob die gymnasialen Maturitätsschulen die Schülerinnen und Schüler genügend auf ein Studium vorbereiten bzw. über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer gymnasialen Ausbildung verfügen müssen, um für die Anforderungen eines Hochschulstudiums vorbereitet zu sein. Die zweite Phase von EVAMAR ging diesen Fragestellungen nach und untersuchte den Ausbildungsstand der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Maturitätsschulen.

Bildungsstandards und Sprachenunterricht

Auch im Bereich der Maturitätsausbildung ist die Diskussion um Bildungsstandards lanciert worden. Weiter soll der Sprachenunterricht und dessen Evaluation in der Sekundarstufe II koordiniert und weiterentwickelt werden.

Der gymnasiale Maturitätsausweis gilt als Hauptzugang zu den universitären Hochschulen (UH). Durch die Einführung der Berufsmaturität und der Passerellenregelung werden auch Inhaber und Inhaberinnen eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu einer universitären Hochschule (UH) zugelassen.

Weiterführende Informationen

Diese Seite in: Français Italiano

UNTERRICHT

Schulorganisation

Bildungsszene

Logo BBT

Logo EDK

educa.ch