Entwicklungen

Grafik Primarschule mit Strasse und Schulzimmer

Auf gesamtschweizerischer wie auf kantonaler Ebene steht die obligatorische Schule vor Reformen und Herausforderungen, die auch Auswirkungen auf die Primarstufe haben u.a.:

  • Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat; in Kraft seit 1. August 2009; Umsetzung spätestens auf Schuljahr 2015/2016) wird für die beigetretenen Kantone zu einer Harmonisierung der Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule sowie zu weiteren Koordinationsbestrebungen führen: Verlängerung der obligatorischen Schule (Vorschulobligatorium, einheitliches Eintrittsalter in die Vorschule mit vollendetem vierten Altersjahr, Flexibilisierung der Einschulung), Vereinheitlichung der kantonalen Schulstrukturen, Einführung von national verbindlichen Bildungsstandards, Unterricht in zwei Fremdsprachen bereits ab der Primarstufe, sprachregionale Lehrpläne und Lehrmittel, der Unterricht in Blockzeiten, die Förderung von bedarfsgerechten Tagesstrukturen;

  • die Einführung von Blockzeiten und Tagesstrukturen: der Anteil von Schulen mit umfassenden Blockzeiten (gemessen an allen Schulen der Primarstufe) liegt in rund der Hälfte der Kantone über 50%. Der Anteil der Schulen mit einer betreuten Mittagsverpflegung liegt mehrheitlich unter 50%. Das Angebot an Tagesschulen beschränkt sich auf einige wenige pro Kanton (mit Ausnahme des Kantons Tessin, der ein bedeutendes Angebot an Tagesschulen und Schulen mit Mittagsverpflegung hat);

  • Flexibilisierung der Schuleingangsstufe

    (vgl. Obligatorische Schule);

  • eine zunehmende Heterogenität der Schulklassen (vgl. Obligatorische Schule);

  • gemäss dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und im Sinne der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) sind Kinder mit besonderen Bedürfnissen in die Regelschule zu integrieren. In den Kantonen und Gemeinden laufen Projekte zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen. Auf der anderen Seite hat der Anteil der Kinder in Sonderklassen und Sonderschulen und somit die Beanspruchung von separativen Angeboten seit 1980 kontinuierlich zugenommen.

    2008 ist die Verantwortung über den sonderpädagogischen Bereich für Kinder und Jugendliche in die Kompetenz der Kantone gefallen, was zu Änderungen in der obligatorischen Schule führt und eine Koordination zwischen den Kantonen erfordert (vgl. Heil- und Sonderpädagogik).

  • Die Schulen erhalten zunehmend einen grösseren Handlungsspielraum und beteiligen sich an der Qualitätsentwicklung und -sicherung.

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