Berufliche Grundbildung

Grafik zur Übersicht über die berufliche Grundbildung

Rund zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz absolvieren nach der Sekundarstufe I eine berufliche Grundbildung. Zur Auswahl stehen rund 250 Lehrberufe.

Es können folgende Ausbildungsgänge der beruflichen Grundbildung unterschieden werden:

  • Die zweijährige berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) ersetzt die bisherige Anlehre. Sie ermöglicht vorwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Berufsabschluss. Der Abschluss erfolgt mit einem eidgenössischen Berufsattest.

  • Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) bereitet auf die Ausübung eines bestimmten Berufs und auf Ausbildungsgänge der höheren Berufsbildung vor. Abgeschlossen wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis.

  • Die Berufsmaturitätsbildung mit eidgenössischem Berufsmaturitätszeugnis ist eine erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung und ergänzt die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung. Sie kann während der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung (zusätzlicher Unterricht in allgemeinbildenden Fächern) oder nach dieser durch den Besuch einer entsprechenden Ausbildungsinstitution (einjähriger Vollzeitlehrgang oder eineinhalb- bis zweijähriger Teilzeitlehrgang) oder schulunabhängig anlässlich der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen nach der abgeschlossenen beruflichen Grundbildung absolviert werden.

Erwachsene können einen eidgenössischen Berufsabschluss nachholen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis der Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen. Das Spektrum reicht von reglementierten, strukturierten Verfahren bis hin zu individuellen Anerkennungsverfahren. Dabei können berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrungen, die ausserhalb der üblichen Bildungsgänge erworben worden sind, angemessen angerechnet werden.

Organisation der Ausbildung

Die berufliche Grundbildung kann unterschiedlich organisiert werden:

  • Sie erfolgt vorwiegend nach dualem System: eine berufspraktische Ausbildung an drei bis vier Tagen in einem Lehrbetrieb mit ergänzendem theoretischem Unterricht (berufsbildende und allgemeinbildende Fächer) an einem bis zwei Tagen in der Berufsfachschule sowie die Vermittlung von weiteren berufspraktischen Fertigkeiten in überbetrieblichen Kursen, welche von den Berufsverbänden durchgeführt werden. Da die berufspraktischen Fertigkeiten in den überbetrieblichen Kursen vermittelt werden, kann auch von einem trialen Berufsbildungssystem gesprochen werden. Die Ausbildung in der beruflichen Praxis kann von mehreren Betrieben gemeinsam übernommen werden, indem sich zwei oder mehrere Betriebe mit sich ergänzenden Tätigkeiten zu einem Lehrbetriebsverbund zusammenschliessen und Lernende gemeinsam ausbilden.

  • Die berufliche Grundbildung kann auch in einem schulischen Vollzeitangebot absolviert werden. In der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz ist der Anteil an schulischen Vollzeitangeboten höher als in der deutschsprachigen Schweiz. Zu den schulischen Vollzeitangeboten zählen u.a. Handelsschulen, Handelsmittelschulen, Informatikmittelschulen oder Lehrwerkstätten.

Steuerung und Rahmenbedingungen

Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), hat die strategische Steuerung und Entwicklung der gesamten Berufsbildung (berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung, berufsorientierte Weiterbildung) inne. Zu den Aufgabenfeldern zählen u.a. Gesetzgebung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie Förderung von Innovationen. Die Kantone gestalten den Vollzug der Bundesgesetzgebung und sind zuständig für die Aufsicht der Berufsbildung. Diese Aufgaben werden in der Regel durch die kantonalen Berufsbildungsämter wahrgenommen. Die kantonalen Berufsbildungsämter unterstehen den kantonalen Erziehungsdepartementen bzw. -direktionen oder selten dem kantonalen Volkswirtschaftsdepartement bzw. der Volkswirtschaftsdirektion. Auf interkantonaler Ebene sind die Berufsbildungsämter in der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) zusammengeschlossen. Die SBBK koordiniert den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes unter den Kantonen.

Beratungsstellen

Das Betreiben von Berufsinformations- und Berufsberatungsstellen gehört ebenfalls in das Aufgabenfeld der Kantone. Die kantonalen Berufsinformations- und Berufsberatungsstellen sind in der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) zusammengeschlossen.

SDBB

Seit 2007 besteht das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung/Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB). Das SDBB ist eine neu gegründete Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und erbringt Dienstleistungen in Aufgabenbereichen, die im Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) den Kantonen übertragen worden sind.

Die Kantone führen Berufsfachschulen und schulische Vollzeitangebote. Auch private Anbieter können Berufsbildungsinstitutionen führen. Die Organisationen der Arbeitswelt definieren Bildungsinhalte, vermitteln Berufsqualifikationen und stellen Ausbildungsplätze bereit.

Weitere Informationen zur Berufsbildung

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