Aufnahmebedingungen
Die gymnasiale Maturität gilt als Hauptzugang zu einer universitären Hochschule (UH). 2007/2008 verfügten 94% aller Studienanfänger und -anfängerinnen über einen gymnasialen Maturitätsausweis.
Zulassungsbedingungen
Die jeweilige universitäre Hochschule (UH) bestimmt die konkreten Zulassungsbedingungen. Grundsätzliche Bedingung für die Zulassung ist der Besitz eines gymnasialen Maturitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises sowie die Beherrschung der Studiensprache.
An den medizinischen Fakultäten der deutschsprachigen Schweiz ist aufgrund des grossen Andrangs von Studierenden der Numerus clausus in Form einer Eignungsprüfung eingeführt worden.
Ergänzungsprüfung
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses können nach Bestehen einer Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement (Reglement bzw. Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen) ebenfalls an eine universitäre Hochschule (UH) zugelassen werden.
Alternative Aufnahmeverfahren
Bestimmte universitäre Hochschulen (UH) gewähren alternative Aufnahmeverfahren für Personen, welche die oben erwähnten Aufnahmebedingungen nicht erfüllen. Dabei können ein bestimmtes Alter, Berufserfahrungen und eine schriftliche Bewerbung sowie zusätzlich eine Eignungsprüfung verlangt werden.


