Aufnahmebedingungen

Grafik mit grafischem Detail und Ampel

Die Berufsmaturität ist namentlich für Studiengänge in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design als Hauptzugangsweg zu einer Fachhochschule (FH) konzipiert. 57% der Eintritte in Studien dieses Bereichs erfolgten 2007/2008 mit einer Berufsmaturität.

35,2% der Studierenden, die 2007/2008 in eine Fachhochschule (einschliesslich Pädagogische Hochschule [PH]) eintraten, verfügten über ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis, 32,4% der Studierenden verfügten über einen gymnasialen Maturitätsausweis, 30,4% besassen einen anderen Abschluss.

Bachelorstudium

  • Zulassung mit Berufsmaturität

    Beim Besitz eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem Beruf, welcher mit der Studienrichtung verwandt ist, erfolgt der Zugang prüfungsfrei. Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses mit einer beruflichen Grundbildung, die nicht mit der Studienrichtung verwandt ist, werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.

  • Zulassung mit gymnasialem Maturitätsausweis

    Inhaberinnen und Inhaber eines gymnasialen Maturitätsausweises werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.

  • Zulassung mit Fachmaturitätszeugnis

    Personen mit einem Fachmaturitätszeugnis werden prüfungsfrei für Studiengänge in jenem Fachbereich zugelassen, in dem sie ihre berufsfeldbezogene Ausbildung, ein Praktikum und die Fachmaturitätsarbeit gemacht haben (namentlich für die Studienbereiche Gesundheit, Soziale Arbeit, Kunst/Gestaltung, Studiengang Vorschule/Primarschule in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung);

    Personen mit Fachmaturitätszeugnis können zu Studiengängen in anderen Fachbereichen zugelassen werden, wenn sie eine entsprechende einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen können.

  • Andere Ausbildungen auf der Sekundarstufe II

    Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.

  • Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung

    Für die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung zu Bachelorstudiengängen hat die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) Empfehlungen herausgegeben.

Für verschiedene Studienrichtungen sind zudem Eignungsabklärungen zu absolvieren. Fachhochschulen (FH) können Personen auch aufgrund von anderen und/oder besonderen Vorbildungen aufnehmen. Dies geschieht mittels Dossierprüfung und/oder einer spezifischen Eignungsabklärung. So kann bspw. in künstlerischen Richtungen eine Aufnahme aufgrund einer ausserordentlichen künstlerischen Begabung und ggf. aufgrund einer zusätzlichen Aufnahmeprüfung erfolgen.

Weiterführende Kapitel

Zuständige Institutionen im Fachhochschulbereich

Fachhochschulen (FH)

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