Aufnahmebedingungen

Eidgenössische Berufsprüfungen & höhere Fachprüfungen

Grafik Werkbank mit Ampel

Zu den eidgenössischen Berufsprüfungen wird in der Regel zugelassen, wer eine berufliche Grundbildung absolviert hat und eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann. Dasselbe gilt für die eidgenössischen höheren Fachprüfungen, wobei mitunter vorher eine Berufsprüfung abgelegt werden muss. Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) regeln die Zulassungsbedingungen, welche in den verschiedenen Prüfungsordnungen aufgeführt werden.

Höhere Fachschulen (HF)

Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene Fachmittelschule, gymnasiale Maturität) werden für die Zulassung zu Bildungsgängen an höheren Fachschulen (HF) teilweise Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt. Weitere Zulassungsbedingungen sind für die verschiedenen Bereiche im Anhang der Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschule geregelt. Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern geregelt.

Weitere Informationen zur Berufsbildung

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