Aufnahmebedingungen

Grafik mit Ampel und Maschinen

Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe I abgeschlossen und das 15. Altersjahr erreicht haben, können sich in einem Lehrbetrieb um eine Lehrstelle bewerben oder – ggf. nach Absolvierung einer Aufnahmeprüfung – in ein schulisches Vollzeitangebot eintreten.

Der Lehrbetrieb entscheidet über das Auswahlverfahren. In der Regel entscheiden die erbrachten Leistungen auf der Sekundarstufe I, die Bewerbungsunterlagen sowie ein Vorstellungsgespräch über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes. Verschiedene Lehrbetriebe verlangen von den Bewerbenden zusätzlich die Absolvierung eines Eignungstests. Es können betriebsinterne und externe Tests durchgeführt werden. Zu den externen Tests gehören standardisierte Tests von verschiedenen Branchenverbänden oder branchen- und berufsunabhängige Eignungstests.

Der Übergang von der obligatorischen Schule in die berufliche Grundbildung gestaltet sich für viele Jugendliche als schwierig. Angebote an Übergangslösungen (Brückenangebote; vgl. Ausbildungen auf Sekundarstufe II) haben zugenommen. Bund und Kantone in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) ergreifen Massnahmen, um den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II zu optimieren.

Berufsmaturität

Grundlage für die Berufsmaturitätsbildung ist der Eintritt in die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (paralleler Ausbildungsgang) oder eine abgeschlossene berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (im Anschluss an die berufliche Grundbildung). Für die Zulassung zur Berufsmaturitätsbildung entscheiden ein Aufnahmeverfahren oder die erbrachten schulischen Leistungen am Ende der Sekundarstufe I bzw. am Ende der beruflichen Grundbildung. Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren sind kantonal geregelt.

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