Anforderungen
Während der gesamten Maturitätsausbildung führen Lehrerinnen und Lehrer laufend Tests durch. Die Leistungen werden mit Noten von 1 bis 6 (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend) bewertet. Lernberichte sind an gymnasialen Maturitätsschulen wenig gebräuchlich. In einigen Schulen werden Projekte zur erweiterten Schülerinnen- und Schülerbeurteilung oder zur Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
Übertritt in die nächste Klasse
Die Versetzung in das nächste Semester bzw. in die nächste Klasse erfolgt aufgrund der erzielten Leistungen (der Durchschnitt muss mindestens die Note 4 erreichen, eine bestimmte Höchstzahl von ungenügenden Noten darf nicht überschritten werden).
Fördermassnahmen
Begabtenförderung beschränkt sich mehrheitlich auf individualisierten Unterricht, auf Wahlkurse oder auf ein Überspringen von Klassen. Verschiedene Kantone aber auch private Träger unterhalten Schulangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler insbesondere in den Bereichen Sport, Musik und Kunst.
Maturaarbeit
Die Schülerinnen und Schüler müssen eine grössere eigenständige Arbeit erstellen und diese präsentieren. Die Maturaarbeit wird in der Regel im zweitletzten oder letzten Jahr des Maturitätsschulunterrichts während eines Zeitraums von 10 bis 18 Monaten erstellt. Sie zählt zu den Maturitätsnoten.
Maturitätsprüfung
Am Ende der Ausbildung findet in mindestens fünf Maturitätsfächern eine schriftliche Maturitätsprüfung statt, die zusätzlich durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden kann. Neben den erreichten Leistungen in den Prüfungsfächern zählen die Leistungen im letzten Ausbildungsjahr. Prüfungsfächer sind die erste Landessprache, eine zweite Landessprache, Mathematik, das Schwerpunktfach und ein weiteres Fach. In den übrigen Fächern gelten die Leistungen des letzten Ausbildungsjahres, in dem das Fach unterrichtet wurde.
Wird die Maturitätsprüfung im Rahmen eines Ausbildungsgangs an einer anerkannten gymnasialen Maturitätsschule oder einer anerkannten gymnasialen Maturitätsschule für Erwachsene abgelegt, wird ein schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturitätsausweis erlangt. Ein gymnasialer Maturitätsausweis kann auch erlangt werden, indem die schweizerischen Maturitätsprüfungen absolviert werden (vgl. gymnasiale Maturität: Überblick). Gymnasiale Maturitätsausweise einer anerkannten gymnasialen Maturitätsschule sind gleichwertig mit den Ausweisen, welche durch die schweizerischen Maturitätsprüfungen erlangt werden.


