Anforderungen

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Die jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung regeln die Evaluationsverfahren im Lehrbetrieb und im schulischen Unterricht. Im Lehrbetrieb werden formative und summative Beurteilungsformen angewendet. Die formative Beurteilung nimmt einen besonderen Stellenwert ein: Sie wird während eines Arbeits- und Lernprozesses vorgenommen, ist der lernenden Person angepasst und berücksichtigt den Verlauf der Auftragserfüllung. Der Berufsbildner/die Berufsbildnerin im Lehrbetrieb hält den Bildungsstand der oder des Lernenden fest und bespricht diesen mindestens einmal pro Semester mit dem oder der Lernenden. Pro Semester wird ein Bildungsbericht ausgestellt. Dieser enthält Zielvereinbarungen zwischen Lernenden und Berufsbildnern und -bildnerinnen, die regelmässig überprüft werden. Beurteilt werden Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen, die Lerndokumentation sowie die erreichten Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen. Die Lerndokumentation ist eine wichtige Grundlage für das Erstellen des Bildungsberichts. Die Lernenden halten darin systematisch alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Erfahrungen fest.

In der Berufsfachschule werden die erbrachten Leistungen der Lernenden in den einzelnen Fächern semesterweise in einem Zeugnis beurteilt (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) sieht für den Unterricht an Berufsfachschulen keine Promotionsordnung vor; Promotionsregelungen können ggf. in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung enthalten sein. Bei schulischen Leistungen, die den Erfolg der betrieblich organisierten Grundbildung in Frage stellen oder bei ungenügendem Verhalten der Lernenden, nimmt die Berufsfachschule mit dem Lehrbetrieb Kontakt auf, um entsprechende Massnahmen zu treffen. Ggf. muss bei ungenügenden Leistungen das gesamte Ausbildungsjahr wiederholt werden oder die Ausbildung abgebrochen werden.

Fördermassnahmen

Lernende mit schulischen Schwierigkeiten können in der Regel zusätzlich zum Unterricht Stützkurse besuchen. Insbesondere in der beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest kann zusätzlich eine individuelle Begleitung durch eine fachkundige Person erfolgen. Bei Bedarf kann die Dauer der beruflichen Grundbildung verlängert werden.

Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass die Berufsfachschule mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen besonders befähigter Lernender Rechnung trägt. So können begabte Schülerinnen und Schüler Frei- oder Zusatzkurse besuchen, zum Teil ist auch eine individuelle Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung) oder die Teilnahme an Berufswettbewerben möglich. Die berufliche Bildung kann bei besonders begabten oder vorgebildeten Lernenden verkürzt werden.

Berufsmaturität

Die Promotion in der Berufsmaturitätsbildung ist in der Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) geregelt; die Berufsmaturitätsverordnung wird zurzeit revidiert. Lernende, welche die Berufsmaturität absolvieren, erhalten am Ende jedes Semesters ein Zeugnis mit der Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4,0 beträgt und höchstens zwei Noten ungenügend sind. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt die Promotion ins nächste Semester provisorisch. Dies ist nur ein Mal während der gesamten Ausbildung möglich.

In den richtungsspezifischen Rahmenlehrplänen ist die Durchführung einer interdisziplinären Projektarbeit für die Berufsmaturitätsbildung vorgeschrieben. Die Projektarbeit ist mit mindestens 40 Lektionen dotiert, es müssen mindestens zwei Fächer daran beteiligt sein. Sie hat einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt und integriert eine allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Perspektive. Die beteiligten Lehrpersonen beurteilen die Projektarbeit mit einer Note. Die Note bildet entweder Teil der Berufsmaturitätsprüfung oder fliesst im Rahmen der Erfahrungsnote in den Berufsmaturitätsabschluss ein.

Je nach Kanton und Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler Fremdsprachenzertifikate erwerben.

Abschlusszeugnis

  • Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren, in der Regel einer Abschlussprüfung, ab. Die in der Praxis erworbenen Kompetenzen werden stark gewichtet. Bei Lernenden mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag Prüfungserleichterungen gewährt werden können. Es wird ein eidgenössisches Berufsattest erlangt.

  • Die drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung schliesst ebenfalls mit einem Qualifikationsverfahren, in der Regel einer Abschlussprüfung, ab und führt zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Geprüft werden die in der Praxis erworbenen beruflichen Qualifikationen, die berufskundliche schulische Bildung und die Allgemeinbildung. In einigen Berufsausbildungen ist eine individuelle praktische Arbeit Teil der Lehrabschlussprüfung.

  • Wer den Berufsmaturitätsabschluss besteht und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt, erhält ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis.

Nachholen eines Abschlusses

Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung nachholen. Das Berufsbildungsgesetz lässt für den Nachweis der Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen. Neben den herkömmlichen Verfahren sind auch individuelle Anerkennungsverfahren möglich. Dabei können berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrungen, die ausserhalb der üblichen Bildungsgänge erworben worden sind, angemessen angerechnet werden.

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