Aktivitäten des Europarats

Der Vorschlag, einen Gedenktag in den Schulen der Mitgliedstaaten des Europarats durchzuführen, ist Teil der Bemühungen des Europarates um den Geschichtsunterricht des 20. Jahrhunderts und damit um die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie. So sind denn die Verbrechen gegen die Menschlichkeit – neben den beiden Weltkriegen, den Diktaturen, dem atomaren Wettrüsten – ein tragisches Merkmal in der Geschichte Europas im 20. Jahrhundert. Aus diesem Grunde schlug der Europarat bereits vor einigen Jahren vor, zum Gedenken an diese Verbrechen, nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Geschichte, sondern auch zum besseren Verständnis der Notwendigkeit der Förderung von Menschenrechten, Toleranz und Dialog aktiv zu werden.

Beschlüsse

Auf Basis dieser Vorarbeiten haben die Bildungsminister der Mitgliedstaaten des Europarats anlässlich der Ministerkonferenz in Krakau im Jahr 2000 und in Strassburg im Oktober 2002 beschlossen:

  • in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat ab 2003 einen "Tag des Gedenkens an den Holocaust und der Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gemäss nationalen Prioritäten in den Schulen der Mitgliedstaaten zu veranstalten;

  • europäische Manifestationen, die mit dem Gedenktag in Zusammenhang stehen, auf Freiwilligenbasis durchzuführen.

Die Rolle der Schweiz

Als Mitgliedstaat des Europarats hat die Schweiz an den beiden oben erwähnten Ministerkonferenzen teilgenommen und den Entscheid, einen Tag des Gedenkens zu organisieren, gutgeheissen.

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