Aktivitäten im Ausland
Mit der Resolution 60/7 "Gedenktag des Holocaust" vom 1. November 2005, hat die UNO-Generalversammlung beschlossen, dass die Vereinten Nationen den 27. Januar jedes Jahres als Internatioanlen Gedenktag an die Opfer des Holocaust begehen werden. Dieses Datum ist wohl das symbolträchtigste sowohl für die Erinnerung an den Holocaust wie auch zur Vorbeugung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Erinnerung lehren
Die Inhalte der Gedenktage unterscheiden sich von Land zu Land. In einigen Ländern (Andorra, Bulgarien, Finnland, Griechenland, Türkei) steht die Aufnahme von Flüchtlingen und die Bemühungen der Bevölkerung, die Juden vor dem Genozid zu retten, im Vordergrund. In anderen Ländern ist dieser Tag des Gedenkens weiter gefasst, nämlich im Sinne von Toleranz, von Menschenrechten und vom Kampf gegen den Rassismus, wie beispielsweise in Belgien und Frankreich. In Deutschland ist der Holocaust ein Pflichtfach, das den Rahmen eines einzigen Tages sprengt. Der Europarat betitelt sein diesbezügliches Programm "Die Erinnerung lehren. Unterricht zur Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit".


