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Universitäre Hochschulen: Überblick
 
In der Schweiz gibt es zwölf anerkannte universitäre Hochschulen (UH): zehn kantonale Universitäten und zwei Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH). Fünf Universitäten (Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Zürich) sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) sind in der deutschsprachigen Schweiz angesiedelt. Die Universität Freiburg befindet sich im zweisprachigen Kanton Freiburg (französisch und deutsch). In der französischsprachigen Schweiz sind die Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg sowie die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL) angesiedelt. Im italienischsprachigen Kanton Tessin befindet sich die Università della Svizzera italiana (Lugano).
 
Als weitere Institutionen mit Hochschulcharakter gelten das Institut universitaire de hautes études internationales et du développement (IHEID) in Genf, das Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in Lausanne, das Institut universitaire Kurt Bösch (IUKB) in Sion sowie die private Stiftung für Fernstudien in Brig. Die vier Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI), Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) fallen mit den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in den ETH-Bereich des Bundes.
Die Ausbildung im Bereich der universitären Hochschulen (UH) liegt in öffentlicher Hand. Es gibt zwar in der Schweiz eine Reihe von privaten Hochschulen und Institutionen, die Studiengänge und Abschlüsse anbieten; diese sind jedoch mehrheitlich nicht anerkannt und können in der Schweizer Bildungssystematik kaum adäquat eingestuft werden. Bis anhin ist eine kleine Zahl von privaten universitären Institutionen oder Studiengängen von privaten universitären Einrichtungen durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) akkreditiert worden.

Kernaufgaben
Zu den Kernaufgaben der universitären Hochschulen (UH) gehören Hochschullehre (Aus- und Weiterbildung), Forschung und Entwicklung und Erbringen von Dienstleistungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Steuerung und Rahmenbedingungen
ListenpunktDie universitären Hochschulen (UH) verfügen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen über eine weitgehende akademische, finanzielle und organisatorische Autonomie. Als öffentlich-rechtliche Anstalten regeln und verwalten sie ihre Angelegenheiten selbstständig und verfügen über Lehr- und Forschungsfreiheit.
ListenpunktDer Bund führt den ETH-Bereich: Er betreibt die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und die vier eidgenössischen Forschungsanstalten und besitzt die Kompetenz zu deren Regelung.
ListenpunktDie kantonalen Universitäten liegen in der Regelungskompetenz der Kantone, welche auch deren Träger sind.
ListenpunktFür die Zusammenarbeit im Bereich der universitären Hochschulpolitik ist die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) das gemeinsame Organ von Bund und Universitätskantonen. Sie verfügt über bindende Entscheidungskompetenz in definierten Bereichen.
ListenpunktDie Rektoren/Rektorinnen bzw. Präsidenten/Präsidentinnen der universitären Hochschulen (UH) bilden die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS). Die CRUS vertritt die Gesamtheit der universitären Hochschulen und setzt sich für die Koordination und Kooperation in Lehre, Forschung und Dienstleistungen ein.
ListenpunktInnerhalb des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) ist das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) die Fachbehörde des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der allgemeinen und der universitären Bildung, der wissenschaftlichen und angewandten Forschung sowie der Raumfahrt. Die Aufgaben des SBF betreffen im Hochschulbereich u.a. Koordination der Schweizer Hochschul- und Forschungspolitik, Förderung der kantonalen Universitäten, europäische Bildungsprogramme, Forschungsförderung etc.
ListenpunktBei den universitären Hochschulen (UH) erfolgt die Akkreditierung bis anhin auf freiwilliger Basis. Um jedoch staatlich anerkannt zu werden und vom Bund Finanzhilfen zu erhalten, müssen universitäre Einrichtungen gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz, UFG) qualitativ hochstehende Leistungen erbringen, die vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) überprüft worden sind. Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) entscheidet über die Akkreditierung von Institutionen und  Studiengängen auf Antrag des OAQ. Künftig soll die Akkreditierung im Hochschulbereich einheitlich geregelt werden.
 
Rechtliche Grundlagen
Bund und Kantone sorgen gemäss Bundesverfassung (BV, Art. 63a) gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulwesen. Der neue Hochschulartikel legt die Basis für die Neuordnung des Hochschulsystems, was die bestehenden rechtlichen Grundlagen der universitären Hochschulen (UH) - aber auch der Fachhochschulen (FH) ändern wird.
ListenpunktDie Standort- bzw. Trägerkantone regeln ihre kantonalen Universitäten in entsprechenden kantonalen Gesetzen und Bestimmungen.
ListenpunktRechtsgrundlage für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) ist das Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) von 1991.
ListenpunktDas Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz, UFG) von 1999 zielt neben Koordination und Zusammenarbeit im Hochschulbereich darauf, durch Finanzhilfen des Bundes an die Universitätskantone die Qualität der Lehre und Forschung zu fördern und einen zeitgemässen Aufbau der Hochschulen zu ermöglichen. Das Universitätsförderungsgesetz (UFG) soll durch das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) abgelöst werden, das auf universitäre Hochschulen (UH) und Fachhochschulen (FH) einschliesslich Pädagogische Hochschulen (PH) Anwendung finden soll.
ListenpunktDie Kantone regeln die gegenseitige Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich der Universitäten im Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination von 1999 sowie in der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) von 2000. Beide Vereinbarungen werden im Rahmen der neuen Hochschulregelung ebenfalls ersetzt werden.
ListenpunktIn der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) von 1997 haben die Kantone den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone geregelt.
ListenpunktDie Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat verschiedene Richtlinien erlassen (u.a. zu den Bereichen Akkreditierung, Bologna-Reform, Qualitätssicherung).
 
Bereiche der universitären Hochschulen
 
Interner LinkEntwicklungen
Interner LinkStatistische Daten
Interner LinkAufnahmebedingungen
Interner LinkLerninhalte
Interner LinkOrganisation
Interner LinkWeiterführende Ausbildung
 
Weiterfèhrendes Kapitel
 
Interner LinkTertiärstufe - Hochschulreform
 
Institutionen im Bereich der universitären Hochschulen (UH)
 
Externer LinkStaatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF)
Externer LinkSchweizerische Universitätskonferenz SUK
Externer LinkRektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS)
Externer LinkSchweizerischer Nationalfonds
Externer LinkETH-Rat
Externer LinkOrgan für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ)
 
Universitäre Hochschulen (UH) und Institutionen mit Hochschulcharakter
 
Externer LinkUniversität Basel
Externer LinkUniversität Bern
Externer LinkUniversité de Fribourg - Universität Freiburg
Externer LinkUniversité de Genève
Externer LinkUniversité de Lausanne
Externer LinkUniversität Luzern
Externer LinkUniversité de Neuchâtel
Externer LinkUniversität St. Gallen
Externer LinkUniversità della Svizzera italiana
Externer LinkUniversität Zürich
Externer LinkÉcole Polytechnique Fédérale de Lausanne
Externer LinkEidgenössische Technische Hochschule Zürich
Externer LinkInstitut universitaire de hautes études internationales et du développement (IHEID)
Externer LinkInstitut de hautes études en administration publique (IDHEAP)
Externer LinkInstitut Universitaire Kurt Bösch (IUKB)
Externer LinkUniversitäre Fernstudien Schweiz