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Das Urheberrecht im Bildungsbereich
Informationen für Lehrpersonen
 
Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während des Unterrichts ein Video vorführt, Musik abspielt oder Web-Seiten für das Internet erstellt, kann das - streng juristisch gesehen - Probleme mit Urheberrechten bereiten. Wer schon selber eine solche Produktion mit seiner Klasse durchgeführt hat, weiss, wie viele Personen daran beteiligt sind und wie viel unsichtbare Arbeit dahinter steckt. Schulen mit ihrem grossen Bedarf an Unterrichtsmaterialien sind angewiesen darauf, Werke externer Künstler nutzen zu dürfen. Um die Arbeit der Künstler zu würdigen und den Bedarf der Schulen zu decken, hat der Bund ein Gesetz herausgegeben, das die Ansprüche beider Parteien berücksichtigt.
 
respect ©opyright! - Eine Schulveranstaltung zum Urheberrecht!
Ziel der Schulkampagne respect©opyright! ist es, mit Information, Aufklärung sowie Motivation und Förderung von kreativem Schaffen im Rahmen von Schulveranstaltungen die Zielgruppe ab 12 Jahren mit dem Thema Urheberrecht vertraut zu machen. Getragen und lanciert wird das Projekt von den fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften: ProLitteris, Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM.
 
Broschüre
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und die fünf Urheberrechtsgesellschaften der Schweiz, ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE, SWISSPERFORM, haben in einer gemeinsamen Initiative Informationen zu den Grundlagen, der Entwicklung und der konkreten Praxis des Urheberrechtes im Bildungsbereich zusammengestellt. Die sechzehnseitige Broschüre "Alles, was Recht ist" und eine ergänzende CD zum Thema Urheberrecht im Bildungsbereich können Sie kostenlos bei der EDK und jeder der fünf Verwertungsgesellschaften bestellen.
 
Dossier
Lehrpersonen sind für ihren Unterricht von Gesetzes wegen urheberrechtlich privilegiert, so dass sie Werke zu Spezialtarifen - aber nicht gratis und unbeschränkt - nutzen können. Die Informationen beziehen sich auf öffentliche Schulen. Die Ausführungen gelten bis auf wenige Ausnahmen sinngemäss auch für Privatschulen.
In diesem Dossier finden Sie Informationen zum Urheberrecht im Bildungsbereich zu folgenden Themen:
 
Interner LinkZur Idee und Entwicklung des Urheberrechts
Interner LinkRegelungen zum Urheberrecht im Bildungsbereich
Interner LinkPorträts der Verwertungsgesellschaften mit Links
Interner LinkBeispiele aus der Praxis
Interner LinkFrequently Asked Questions
Interner LinkEigene Fragen
Interner LinkLinks - Wer hilft weiter?
 
Konkrete Fragen
Auf der Seite "Eigene Fragen zum Urheberrecht" haben Sie die Möglichkeit, Ihre konkreten Fragen per E-Mail direkt an die zuständigen Fachleute bei den Urheberrechtsgesellschaften zu richten. Die Fragen werden mehrmals in der Woche gesichtet und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Einige Tage später erhalten Sie dann die Antwort per E-Mail.
Eigene Fragen zum Urheberrecht